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Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Dezember 2008 werden keine Ärzte mehr durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Untersuchungen nach G26 ermächtigt. Diese Untersuchungen dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Bereits ermächtigte Ärzte können weiterhin Untersuchungen nach G26 durchführen.
Durch diese Änderung werden keine vollständige Verzeichnisse von Ärzten mehr geführt, welche die Untersuchung nach G26 durchführen dürfen. Auch die Ärztekammern können oder wollen nur gegen Kostenersatz Adresslisten zur Verfügung stellen.
Der Landesfeuerwehrverband hat die Unfallkasse Baden-Württemberg gebeten, eine Liste der Ärzte zur Verfügung zu stellen. Leider ist dies auch der Unfallkasse nicht möglich.
Die Unfallkasse empfiehlt zusammen mit den Betriebsärzten der Städte und Gemeinden entstehende Fragen zu erörtern.
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